Behindert geplante Gesetzesänderung die Seenotrettung?
Nach Kleinschifferzeugnis und Absenkung der Führerscheingrenze für E-Motoren droht unter dem angeblichen Aspekt der „verbesserten Sicherheit“ nach einem Bericht des ARD-Magazins MONITOR der nächste die Schifffahrt betreffende Behördenwahn aus dem FDP-geführten Bundesverkehrsministerium.
Doch während die beiden erst genannten Verordnungen „nur“ als Ausdruck bürokratischer Regulierungswut kopfschüttelnd abgehakt werden könnten, könnte diese neue angedachte Gesetzesänderung konkret Menschenleben kosten, wenn sie so umgesetzt wird.
Gemäß einem Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung sollen lt. dem ARD-Bericht Sportboote, die für „politische, kulturelle oder humanitäre Zwecke“ eingesetzt werden, nicht länger als Freizeitschiffe betrachtet werden, sondern Berufsfahrzeugen gleichgestellt werden.
Dies würde in der Konsequenz jedoch erhebliche Kosten für Umbauten, zusätzliche Ausrüstung, andere Versicherungsbedingungen und weitere Auflagen zur Besetzung der Schiffe nach sich ziehen, wenn die Schiffe beispielsweise in der Seenotrettung im Mittelmeer eingesetzt werden.

Besonders betroffen wären in erster Linie kleinere Schiffe, die schnell in der Nähe Schiffbrüchiger im Mittelmeer sind und Menschen aus Seenot retten. Bei diesen kleinen Schiffen wären die Umbaumaßnahmen schlicht nicht erfüllbar. Seenotrettungsorganisationen sind empört über diesen Vorstoß, da ihre Schiffe aus dem Verkehr gezogen werden könnten und somit weniger Rettungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Die Organisationen befürchten, dass sie durch die geplante Verschärfung nicht mehr in der Lage wären, ihre Arbeit fortzusetzen. Erst vor wenigen Tagen ertranken vor der italienischen Küste Italien zahlreiche Menschen, darunter auch Kinder, im Mittelmeer.
Die geplanten Maßnahmen stehen nach Angaben von Gegnern dieser Änderung der Schiffssicherheitsverordnung im Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, wonach die zivile Seenotrettung nicht behindert werden soll.
Erst 2019 hatte das Bundesverkehrsministerium unter Leitung von Andreas Scheuer (CSU) versucht, deutsche Seenotrettungsschiffe auf ähnliche Weise zu behindern. Es wurde sogar ein Schiff festgesetzt. Doch diese Versuche des Ministeriums wurden gerichtlich wieder gekippt, nachdem der betroffene Verein geklagt hatte. Damals war gemutmaßt worden, dass der Versuch auf Drängen des Innenministeriums unter Horst Seehofer (CSU) zustande gekommen ist.
Nun gibt es unter Führung der FDP erneute Bestrebungen, die Arbeit der Seenotretter zu erschweren. Man könnte es als puren Zynismus auffassen: Das Bundesverkehrsministerium gibt an, dass das Ziel des Entwurfs darin bestehe, die Arbeit der Seenotretter zu sichern und die Sicherheit auf See zu verbessern. So argumentierte das Ministerium auch damals schon.