Brexit: Boots-Zertifizierung neu geregelt

Zahlreiche Werften und Bootsmarken finden sich an den Küsten der britischen Insel an und haben auch auf dem europäischen Festland ein gutes Renommee. Der mit Wirkung zum 1. Januar vollzogene Austritt Großbritannien aus der Europäischen Union hat aber auch Folgen für die Vorschriften und Zertifizierungen für den Im- und Export von Sportbooten ins oder aus dem Vereinigten Königreich in die EU.

Die Sportbootrichtlinie 2013/53/EU ist der europäische Leitfaden für die Zulassung von Sportbooten auf dem EU-Binnenmarkt. Neue Sportboote, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden sollen, benötigen danach das bekannte CE-Kennzeichen, das u.a. als Nachweis gilt, dass international verbindliche Standards eingehalten wurden.

Mit dem „Brexit“ gelten in dem Vereinigten Königreich nun die „Recreational Craft Regulations“ (RCR) und die neue nationale Kennzeichnung UKCA (United Kingdom Conformity Assessment). Inhaltlich und technisch ändert das zwar erstmal nichts, beide Regularien sind zumindest im Moment noch identisch. Ein paar Fußangeln lauern aber in Bezug auf die Gültigkeit des Zertifizierungs-Kennzeichens und den Sitz der zertifizierenden Stelle.

Für die britischen Sportbootskipper und europäische Hersteller, die nach Großbritannien liefern wollen, ist es zunächst noch übersichtlich: Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 ist das CE-Zeichen in Großbritannien neben dem neuen UKCA-Kennzeichen, das bereits verwendet werden kann, weiterhin gültig und es werden Produkte mit CE-Kennzeichnung für den britischen Markt zugelassen. Ab dem 1. Januar 2022 gilt dann nur noch die UKCA-Kennzeichnung und ist dann für kennzeichnungspflichtige neue Produkte – also auch Boote und Zubehör –, die in Großbritannien verkauft werden sollen, zwingend erforderlich.

Zur UKCA-Zertifizierung berechtigte „Notified Bodies“ müssen in Großbritannien akkreditiert und auch ansässig sein, um diese Zertifikate ausstellen zu können. Zertifizierungsgesellschaften aus der EU wie z.B. die IMCI oder die CE-Proof haben hierfür bereits eigene Gesellschaften in Großbritannien gegründet, oder arbeiten eng mit britischen Partnern zusammen, um zukünftig beide Zertifizierungen vornehmen zu können.

Aufpassen sollten aber die Käufer z.B. eines Neubootes aus dem Vereinigten Königreich, das in die EU eingeführt werden soll. Die UKCA-Kennzeichnung hat in der EU keine Gültigkeit, auch wenn die zugrunde liegende Regelung technisch und sachlich dem EU-Pendant entspricht. Zudem haben die bisher CE-zertifizierenden Stellen aus Großbritannien mit dem Austritt des Königreiches am 31. Dezember 2020 ihre Akkreditierung für den EU-Binnenmarkt verloren! Britische Hersteller, die Boote in die EU liefern möchten, benötigen aber weiterhin das CE-Zeichen und müssen ihre Produkte von autorisierten Stellen, die wiederum in der EU ansässig sein müssen, zertifizieren lassen.

Fazit: Sachlich und technisch ändert sich zwar erst einmal nichts, bürokratisch wird’s aber komplizierter. EU-Bürger, die planen, z.B. ein neues Boot von einer Werft aus Großbritannien zu erwerben, sollten darauf achten, dass dieses eine gültige CE-Kennzeichnung besitzt, um später Schwierigkeiten z.B. beim Wiederverkauf innerhalb der EU zu vermeiden.

Weitere Infos unter: www.imci.org , www.dbsv.de/de/node/1174