Pandemie-Krise bedroht die Wassersport-Unternehmen

Corona: Wassersport-Wirtschaftsverbände werben für Lockerungen der Beschränkungen

Die beiden großen Wirtschaftsverbände im Wassersport, der Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) und der Deutsche Boots-und Schiffbauerverband e.V. (DBSV) setzen sich dafür ein, dass die Beschränkungen in Bezug auf die Sportschifffahrt ab dem 20. April wieder gelockert werden.

So wie viele Bootssportler es nicht einsehen können, warum sie zwar mit der Familie gemeinsam im Haus, aber nicht an Bord sein dürfen, so sind auch die beiden großen Wirtschaftsverbände im Boots- und Wassersport, BVWW und DBSV am Ball, um für Lockerungen zu werben, die die Ausübung des Bootssports zumindest in einem gewissen Rahmen wieder möglich werden lässt.

Viele Betriebe in Existenznot

Hintergrund ist aber natürlich nicht nur die Sehnsucht der Bootsbesitzer, möglichst bald die Saison starten zu können, sondern auch die Tatsache, dass zahlreiche Betriebe durch die derzeitige Situation in existentielle Nöte kommen.

“Dauerhaft kann die Branche auch mit Sofortkrediten und Liquiditätshilfen nicht überleben. Deshalb ist es wichtig, nachdem sich nun eine Verlangsamung der Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 abzeichnet, dass die Bundesregierung ab dem 20. April Lockerungsmaßnahmen beschließt, damit die Wirtschaft wieder in Gang kommt. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft und Deutscher Boots- und Schiffbauer-Verband haben sich mit dieser Forderung in einer breit angelegten Aktion an die Politik gewandt und konkrete Lockerungsmaßnahmen vorgeschlagen.” heißt es im Newsletter des BVWW.

Konkrete Lockerungsmaßnahmen gefordert

So fordern die beiden großen Verbände, dass “Sportboothäfen geöffnet werden, gewerbliche Arbeiten an Booten und der Hafeninfrastruktur uneingeschränkt zugelassen werden, Boote sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Privatleuten über Land und über Wasser in die Häfen verbracht und zu Wasser gelassen werden dürfen (Aufhebung des Ein- und Auslaufverbotes), Übernachtungen auf Privatbooten gestattet werden, eine Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität, Treibstoff sowie Entsorgung von Abwasser, Müll etc. in Häfen ermöglicht wird, sämtliche Schleusen geöffnet und Bundeswasserstraßen (binnen wie buten) befahren werden dürfen, Boote an Privatleute vermietet werden und von diesen gefahren werden dürfen, touristische Aktivitäten wie das Übernachten in Ferienwohnungen, Zweitwohnungen oder eben auf Booten und Yachten sowie der damit in Verbindung stehende An- und Abreiseverkehr gestattet werden, Fachgeschäfte für Bootsausrüstung öffnen dürfen.”

Nutzung ohne negative Folgen

In der Begründung weisen die Verbände darauf hin, dass “Boote und Yachten ähnlich wie Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze weit überwiegend von Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben genutzt werden. Insofern ergeben sich durch diese Nutzungsart keine negativen Folgen im Hinblick auf die auch weiterhin notwendige Beschränkung sozialer Kontakte. Es macht keinen Unterscheid, ob Menschen im Familienverbund zu Hause oder auf einem Boot ihre Freizeit verbringen. Das gilt sowohl für Privates als auch für Mietboote. Aufgrund der Gestaltung von Sportboothäfen bleibt die erforderliche Abstandsregelung von mindestens 1,5 m gewahrt. Die Liegeplätze liegen entsprechend weit auseinander und auch auf den Bootsstegen kann die erwähnte Abstandsregelung ohne weiteres eingehalten werden. Eine Erhöhung des Ansteckungsrisikos in Gemeinschaftsräumen, wie z.B. sanitären Anlagen, ist nicht zu erwarten, da die Kontaktbeschränkungen durch geeignete Maßnahmen auch in diesem Bereich umgesetzt werden können. Schließlich bleiben öffentliche Toiletten, beispielsweise in Bahnhöfen oder Raststätten, ebenfalls geöffnet.”

Entscheidung liegt bei der Politik

Inwieweit die zuständigen Stellen auf diese Forderungen eingehen, ist derzeit aber nicht absehbar und hängt von der Einschätzung der Lage am 19. April in einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer und der Bundesregierung ab.