Kolbenfresser, Falschbetankung und Co.
„Während der ersten Jahre werden die Inspektionsintervalle der Motorenhersteller oftmals noch eingehalten“, weiß Axel zu Putlitz-Lürmann, Leiter der Pantaenius Schadenabteilung. „Erfahrungsgemäß lässt diese Disziplin jedoch spätestens mit Ablauf der Garantie bei vielen Eignern nach“, so der Experte. „Für technisch Versierte bietet das Handbuch des Motors womöglich genug Hilfestellung, um die ein oder andere Wartungsarbeit selbst zu erledigen. Oftmals bergen Arbeiten in Eigenregie jedoch ein erhebliches Gefahrenpotential, wie unsere Schadenstatistik deutlich macht“, warnt Axel zu Putlitz-Lürmann.
Wartungsintervalle sollten daher auch nach Ablauf der Herstellergarantie
unbedingt eingehalten und die Inspektion dem Fachmann überlassen werden. Wer
seinen Motor entsprechend pflegt, der kann zudem bei Pantaenius ab sofort ein
rundum-sorglos Paket für Motor- und Maschinenanlage erhalten.
Die Zusatzdeckung „Motorschutz Plus“ ist für Boote und Yachten mit einem Alter von bis zu zehn Jahren, sowie für Innen-und Außenborder erhältlich und deckt neben Schäden durch Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsfehler auch selbstverschuldete Schäden durch Bedienungsfehler ab. Lediglich das schadhafte Teil selbst, zum Beispiel die defekte Einspritzdüse, wird nicht ersetzt. Der Folgeschaden ist jedoch gedeckt. So ist z.B. die Reparatur oder der Ersatz der Welle bei Deformation oder Bruch sind mitversichert, und zwar inklusive der Folgeschäden.
Auch die Falschbetankung gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Phänomenen in der Pantaenius Schadenabteilung. 2018 wurden rund 30 solcher Fälle gezählt. Die Folgen sind in der Regel zeitraubend und kostspielig. Mitversichert sind durch Falschbetankung von Wasser oder Kraftstoffen entstandene Schäden an der Maschinenanlage sowie den Tanks. Der Deckungsschutz bezieht sich dabei auch auf das Abpumpen und Entsorgen des falsch getankten oder verunreinigten Kraftstoffes, sowie die Reinigung des Kraftstoffsystems sowie den Ersatz des Kraftstoffes.
Maschinenschaden – Ein Fall für die
Garantie?
Händler von Motoren haften nur für Material- und Herstellungsfehler, die zumindest im Ansatz bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Diese gesetzliche Gewährleistungsfrist endet jedoch nach 24 Monaten. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Dauer und Bedingungen von diesem bestimmt werden können. Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bzw. der Garantiedauer hat der Besitzer auch im Fall von Material- oder Fertigungsfehlern keinen Anspruch auf Ersatz. Viele Schäden am Bootsmotor und der Maschinenanlage entstehen zudem durch selbstverschuldete Bedienungsfehler. In diesem Fall hat der Besitzer weder Anspruch auf Reparatur oder Nachbesserung durch den Händler noch Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller.