Pünktlich zur Saison:

eScooter Metz moover schon mit Straßenzulassung

Skipper, die sich noch rechtzeitig zum Start der bevorstehenden Wassersportsaison einen der beliebten eScooter an Land - oder besser gesagt, an Bord ziehen wollen, müssen nicht warten, bis die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV) die Hürden der EU genommen hat. Wie das im fränkischen Zirndorf ansässige Unternehmen Metz mecatech GmbH mitteilte, darf der E-Scooter „moover“ aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg bereits ab dem 1. März 2019 als erstes in Deutschland hergestelltes Elektro-Kleinstfahrzeug ganz legal im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Mit dem soliden E- Roller „made in Germany“ kann man auch ab Anfang März gleich die für den Betrieb auf öffentlichen Wegen erfolgreichen Haftpflichtversicherung in Form einer selbstklebenden Plakette zum Preis von 35,70 € erworben werden, um sofort starten zu können. Der solide Roller erfüllt alle Anforderungen des § 20 der StVZO. Es besteht keine Helmpflicht.

Mit einer Akkuladung schafft der 16 kg leichte, faltbare Metz moover bis zu 25 Kilometer Wegstrecke, allemal genug für den Weg zum Bäcker oder zum nächsten Restaurant. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Pfiffig: In einem einstellbaren “Schritttempo-Modus fährt der Roller maximal 6 km/h – ideal z.B. für das gefahrlose und rücksichtsvolle Befahren von Marinas und Hafenanlagen.

eScooter metz-moover
© Metz mecatech

Wir konnten den Metz-moover bereits auf der boot in Düsseldorf ausprobieren. Ergebnis des ersten Kurztests auf dem Messegelände: Der E-Roller aus fränkischer Fertigung fährt sich unproblematisch, stabil und findet mit stoischer Ruhe dank der großen Luftstreifen seinen Weg. An Bord lässt er sich zusammenklappen, in der Backskiste verstauen und auch laden.

Die Sonderzulassung für den Metz moover erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas und ist gültig, bis das neue eKFV in Kraft getreten ist. Wer einen Scooter nutzt, der den Zulassungsvoraussetzungen nicht Genüge tut, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wie die Metz mecatech GmbH weiter mitteilte, werden die eScooter nach dem Inkrafttreten der EKFV automatisch der neuen Fahrzeugklasse zugeordnet.

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