Motorbootfahrer und Segler hoffen auf den Saisonstart

Corona: Lockerungen für Sportboot-Skipper?

In vielen Bundesländern ist der Betrieb und die Nutzung von Sportbooten unter Auflagen möglich oder aber wird es bald sein. Allerdings gelten Einschränkungen, die sich auch je nach Bundesland unterscheiden können.

Update 22.April 2021

Die Redaktion von MotorBootOnline.de weist ausdrücklich darauf hin, dass die Infos und Angaben dieses Beitrags ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind und die Regelungen u.U. kurzfristig geändert bzw. der Infektionslage angepasst werden können.

Bootsfahrer sind aufgefordert, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten, Kontakte zu vermeiden, die Auflagen der sog. “Corona-Notbremse” zu beachten und sich ggf. vor Ort z.B. bei den zuständigen Behörden, Hafenbetreibern, Vereinen oder der Wasserschutzpolizei aktuell zu informieren!

Die Frage, ob die Ausübung des Bootssports wieder möglich und erlaubt ist, wird in den vielen Verordnungen der Bundesländer nicht ausdrücklich geklärt. Hier gelten i.d.R. die den Sport allgemein betreffenden Verordnungen.

Insbesondere die Sportverbände – und hier in vorderster Front der Deutsche Motoryachtverband mit seinen Landesverbänden – gehen mit konstruktiven Maßnahmen und Vorschlägen aus der Praxis auf die Behörden und die Politik zu, um für den Bootssport zu werben. Auch der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW) hat bei den zuständigen Ministerien nachgefragt, welche Aktivitäten erlaubt sind und welche nicht.

Ist das Boot fahren derzeit möglich?

Foto: C. Schneider

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat durch Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 16.04.2021 auch Bootseignern die Einreise ausnahmslos verboten. Das Verbot gilt vorerst bis zum 11.05.2021. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, dass im Zuge der aktuellen Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen ein Einreiseverbot verhängt hat. Bootsbesitzer aus anderen Bundesländern, die sich bereits in MV aufhalten, müssen binnen einer Übergangsfrist bis zum 24.04. ausreisen.

Nach den vorliegenden Daten und Auskünften der unterschiedlichen Verbände sind die Häfen und Marinas derzeit in allen Bundesländern grundsätzlich geöffnet. Eignerboote dürfen mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und mit einer Person eines anderen Haushalts, maximal aber insgesamt fünf Personen genutzt werden.

Die Regelungen in den Regionen, in denen hohe Infektions-Inzidenzen vorliegen und in denen die sog. “Corona-Notbremse” gezogen wurde, können abweichen. Skipper und Bootseigner sind aufgefordert, sich vor Ort zu informieren.

Ist das Kranen bzw. Slippen von Booten möglich?

Foto: C. Schneider

Auch das Kranen und Slippen von Booten soll der vorliegenden Datenlage zufolge grundsätzlich in allen Bundesländern möglich sein. Auch hierbei gilt aber: Kontakte sind grundsätzlich zu vermeiden, beim Kranen dürfen nur die Personen anwesend sein, die für den Vorgang unbedingt erforderlich sind.

Gemeinschaftliches Kranen und Slippen von Booten oder Vereinsanlagen unterliegt ggf. weiteren Reglungen, die im Einzelfall mit den Kreisverwaltungsbehörden abzustimmen sind. Grundsätzlich gelten auch hier die Abstands- und Hygieneregeln. Bootseigner und Crews sollten sich ggf. vor Ort, z.B. beim zuständigen Landkreis oder der Wasserschutzpolizei über die lokalen Bestimmungen informieren.

Ist es möglich, auf Booten zu übernachten?

Foto: C. Schneider

Die meisten Landesverbände konnten diese Frage aber mit JA beantworten, allerdings mit der Einschränkung, dass die Übernachtung an Bord im Heimathafen nur für die Inhaber eines Dauerliegeplatzes zulässig ist. Dies ist in allen Bundesländern mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern möglich.

In Hamburg und Schleswig-Holstein gilt eine Ausnahme für die diejenigen, die ihr Boot vom Winterlager an den Sommerliegeplatz überführen. Hier sollen Übernachtungen auch in anderen Häfen im Zuge der Überführung möglich sein, wenn z.B. der nächste Zielhafen für eine Tagestour zu weit entfernt ist. Die Schleswig-Holsteinische Verordnung besagt: “Ab dem 29. März 2021 darf auch in fremden Häfen übernachtet werden, wenn es “zum Zwecke der Herstellung der Seetüchtigkeit und zur Überführung eines Bootes zu seinem Dauerliegeplatz erfolgt.”

Können die Sanitäranlagen geöffnet werden?

Nach Informationen des BVWW ist eine Nutzung der Sanitäranlagen den Inhabern von Dauerliegeplätzen gestattet. Das gilt i.d.R. allerdings nur für die Nutzung der Toiletten. Die Nutzung der Duschräume ist i.d.R. nicht gestattet.

Können Vereinsheime öffnen?

Zusammenkünfte von größeren Personengruppen in geschlossenen Räumen sind aus Gründen des Infektionsschutzes natürlich nicht gestattet. Lediglich Schleswig-Holstein beantwortet die Frage nach der möglichen Öffnung von Vereinsheimen mit “Ja”, allerdings sollte auch hier davon ausgegangen werden, dass die Regeln des Infektionsschutzes gelten und ein “normaler” Vereinsbetrieb nicht zulässig ist. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist i.d.R. nicht gestattet.

Bootscharter, Bootsvermietung

Die Mehrtages-Charter von Segel – oder Motorbooten mit Übernachtungen an Bord ist nach den Infos des BVWW derzeit in allen Bundesländern nicht gestattet.
Anders sieht es aus mit der stundenweise bzw. max. tageweisen Bootsvermietung. Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg, wo die Informationslage derzeit unklar ist, ist dies in allen Bundesländern gestattet.

Boots-Ausbildung

Grundsätzlich ist die Ausbildung möglich – hier richtet sich aber im Endeffekt auch alles nach den Inzidenzwerten. Zum Teil ist die Lage unübersichtlich. Während eine Auswertung des BVWW darauf verweist, dass die Bootsausbildung in Bayern und Baden-Württemberg nicht zulässig ist, erklärt ein Schreiben aus dem Bayerischen Verkehrsministerium auf Anfrage des Bayerischen Motoryachtverbands, dass die Bootsausbildung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich ist, sofern die 7-Tages Inzidenz in dem entsprechenden Kreis unter dem Wert von 100 liegt.

Im Zweifel vor Ort informieren

Grundsätzlich gelten die Abstands-und Hygieneregeln. Klartext: Abstand halten, Maske auf, Kontakte vermeiden. Da sämtliche Lockerungen an die Inzidenzwerte gekoppelt sind, gehen wir davon aus, dass es derzeit keine bundes- oder landesweiten pauschalen Regelungen gibt, die das Ausüben des Bootssports und den Aufenthalt in Sportboothäfen oder auf den Vereinsgeländen unter allen Umständen erlauben. Entscheidend für den dauerhaften Bestand und die weitergehende Lockerung der Beschränkungen ist, dass die Infektionszahlen auf niedrigem Niveau stabil und damit beherrschbar bleiben. Ob das gelingt, liegt am Verhalten und an der Solidarität Aller.

Im Zweifelsfalle sollten sich Bootseigner vor Ort bei den zuständigen Ämtern und Behörden wie z.B. der Wasserschutz-Polizei informieren.