Dänemark öffnet schrittweise die Grenze
Der erste Schritt fand am 21. April statt, als der Besitz eines Bootes in Dänemark zu den anerkennungswürdigen Gründen für die Einreise hinzugefügt wurde. Das gilt auch für nicht Schleswig-Holsteiner. Aus welchen Staaten Menschen einreisen dürfen, wird mit einem Farbcode dargestellt. Deutschland ist orange (Stand: 22. April 2021).
Darf ich nach Dänemark einreisen?
Allgemein ja, wenn Du Eigner eines Bootes oder Ferienhauses in Dänemark bist. Eine schriftliche Bestätigung muss allerdings mitgeführt und vorgezeigt werden können. Einreisende aus Schleswig-Holstein können auch einreisen, wenn sie weder Boot noch Ferienhaus in Dänemark besitzen.
Muss ich einen negativen Covid-19-Test vorweisen?
Ja, in jedem Fall. Der Test darf bei der Einreise nicht älter als 24 Stunden sein. Es werden sowohl Antigen- (Schnelltest) als auch PCR-Tests akzeptiert.
Muss ich nach der Einreise einen Covid-19-Test durchführen lassen?
Ja, der zweite Test muss innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise durchgeführt werden. Schleswig-Holsteiner sind von dem zweiten Test ausgenommen und müssen sich nicht erneut testen lassen.
Muss ich nach der Einreise in Selbstisolation?
Ja, nach der Einreise müssen sich alle Einreisenden in eine 10-tägige Selbstisolation begeben. Laut der dänischen Regierung gilt dies auch für Einreisende aus Schleswig-Holstein, die zu touristischen Zwecken die Grenze überqueren. Die Selbstisolierung kann frühestens nach einem PCR-Test am vierten Tag nach der Einreise aufgehoben werden.
Die Anwälte von yacht-recht.de führen für Schleswig-Holstein allerdings keine Selbstisolierung auf. Inwiefern der Aufenthalt auf einem Boot als Selbstisolierung akzeptiert wird, konnten wir bis dato nicht herausfinden.
Muss ich nach der Rückreise in Selbstisolierung?
Ja, wenn du länger als 24 Stunden in Dänemark gewesen bist. In Schleswig-Holstein sind 10 Tage vorgeschrieben, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest verkürzt werden können. Außerdem muss die Einreise unter www.einreiseanmeldung.de angemeldet werden.

Weitere Schritte
Ab dem 1. Mai 2021 sollen dann großzügigere Regelungen gelten. So darf der Schnelltest bei der Einreise beispielsweise mindestens 48 Stunden alt sein. Durchgeimpfte können ohne Test und anschließende Selbstisolation einreisen. Das gilt auch für bereits Genesene, die einen positiven Test vorzeigen können.
Ab dem 14. Mai 2021 entfällt der Nachweis eines anerkennungswürdigen Grundes für alle Einreisenden. Allerdings besteht weiterhin die Pflicht sich nach der Einreise testen zu lassen und in Selbstisolation zu gehen. Für Schleswig-Holsteiner gilt die Selbstisolierung ab jetzt nicht mehr!