Mehr Eigenverantwortung für die Skipper:

Holländische Seenotretter konzentrieren sich auf Kernaufgaben

Freizeitskipper, die ab dem 17. August 2020 auf See eine Panne haben, die kein Seenotfall ist, bei dem Leib und Leben in Gefahr sind, können unter Umständen nicht mehr auf die technische Hilfeleistung der holländischen Seenotrettung KNRM zählen, sondern müssen private Unternehmen zu Hilfe rufen.

Wie bei einer Autopanne

Nach Gesprächen zwischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Rettungsorganisation KNRM, Küstenwache und Vertretern der Bergungsunternehmen wurde die Einführung dieser neuen Vorgehensweise beschlossen. “Im Grunde ist es nun so, wie auf der Straße” so ein KNRM-Sprecher in einer Stellungnahme: “Bei einer Autopanne ruft man auch die Straßenwacht an und nicht den Notruf 112”.

Bisher konnte man zum Beispiel im Falle eines Maschinenschadens Hilfe für den Schlepp erfragen. Nun muss man sich an private Bergungsunternehmen wenden. Es obliegt damit erstmal dem Skipper einer Yacht, zu entscheiden, ob es sich bei seinem Hilfeersuchen um eine Pannenhilfe oder um eine echte Notsituation handelt, bei der Menschen in ihrer Unversehrtheit gefährdet sind.

Pannenhilfe oder Seenotfall?

Allerdings soll im Falle eines Hilfeersuchens einer Crew geklärt werden, ob eine Situation vorliegt, die z.B. aus einem simplen technischen Defekt heraus entstanden ist, die sich aber zu einem bedrohlichen Seenotfall entwickeln könnte. So kann z.B. eine Situation, die sich aus dem Ausfall der Maschine ergibt bei ruhiger see und schönem Wetter zumeist bedenkenlos z.B. am Anker kontrolliert und abgewartet werden, bis ein privates Berge-Unternehmen zur Verfügung steht, bei Wind und Welle in einer Leegerwall Situation wird eine schnelle und umgehende Hilfeleistung hingegen notwendig sein.

Klärung der Situation mit der Küstenwache

Die KNRM erklärt das Vorgehen: “Wenn die Küstenwache gerufen wird, wird ein Verhörprotokoll erstellt. Auf dieser Grundlage dieses Protokolls stellen wir fest, ob das Hilfeersuchen dringend ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Person, die um Hilfe bittet, gebeten, sich selbst an einen Berater zu wenden. Wenn Zweifel über die Dringlichkeit besteht, wird immer die KNRM alarmiert.”

Küstenwache hilft weiter

Weiter heißt es,  Situationen seien denkbar, in denen die hilfesuchende Person nicht mit einem Berater in Kontakt kommen könne. Dann werde die Küstenwache einen Notfalldienst informieren. Er stellt die Verbindung her, um die angeforderte Hilfe zu leisten. Die Person, die um Hilfe bittet, muss dann die Erlaubnis erteilen, damit die Küstenwache die Informationen an die Retter weitergeben darf. Die Küstenwache spielt dann keine weitere Rolle bei der Bearbeitung des Hilfeersuchens.

Auf der Website der niederländischen Küstenwache ist eine Liste privater Berge-Unternehmen und Hilfsdienste verfügbar.