Kroatien: Bootsbesitzer dürfen einreisen
Ausländische Staatsbürger, die per glaubhaftem Dokument (Internationaler Bootsschein / Seebrief/ Liegeplatz- oder Leasingvertrag o.ä.) nachweisen können, dass sie über Eigentum, wie eine Immobilie oder eben auch ein Boot in Kroatien verfügen, dürfen nach einer persönlichen Registrierung wieder nach Kroatien einreisen. Dasselbe gilt auch für Geschäftsreisende.
Das vermeldet unter anderem der in Kroatien gut vernetzte
Technische Pannendienst zur See und Versicherer SeaHelp, und bezieht sich dabei auf die Aussagen
des kroatischen Innenministers während der regulären Pressekonferenz des
nationalen Katastrophenschutzes am Samstag den 9. Mai.
Zwar wurden Bootseigentümer von den kroatischen Vertretern quasi in einem Atemzug mit Immobilienbesitzern als Einreiseberechtigte genannt, doch auch SeaHelp verweist darauf, dass nicht mit letzter Sicherheit geklärt ist, ob der Besuch seines Bootes in Kroatien einen triftigen Einreisegrund darstellt, und die letzte Entscheidung über die Einreise von der Grenzpolizei vor Ort getroffen wird.
Zudem besteht eine Sonderregelung für die Insel Brac, die wegen zahlreicher Corona Infektionen derzeit unter Quarantäne steht und nicht besucht werden darf.
Der Aufenthalt in Kroatien muss unter strengen
Hygiene-Vorkehrungen stattfinden, Kontakte sind soweit wie möglich zu vermeiden
und auch die Infrastruktur des öffentlichen Lebens wird zwar nach einem mehrstufigen
Plan wieder hochgefahren, steht aber nur mit Auflagen und noch nicht
vollständig zur Verfügung.
Zudem sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, selber während des Auslandsaufenthaltes SARS-CoV-2-Krankheitssymptome zu entwickeln, die u. U. die Rückreise unmöglich, und eine intensiv-medizinische Behandlung vor Ort erforderlich machen könnten.