Kroatien nicht ohne Bootsführerschein!
Gerade Kroatien-Neulinge machen sich wenige Gedanken über diesen Umstand und es ist völlig selbstverständlich, dass der Nachwuchs im Schlauchboot mit kleinem Außenborder morgens mal eben von der Moorings-Boje an Land düst, um die Frühstücksbrötchen zu besorgen. Eine Ausfahrt, die im Falle einer Kontrolle teuer werden kann. Denn ein motorisiertes Sportboot bis maximal 20 PS darf in Kroatien erst ab 15 Jahren und dann auch nur mit gültigem See-Führerschein geführt werden. Deutsche Binnenscheine, Bodensee- oder Rheinschiffer-Patente sind nicht gültig. Der Deutsche Sportbootführerschein See gilt für Yachten bis 30 BRZ. Alternativ kann in Kroatien selbst auch das kroatische Küstenpatent / Boat Skipper A erworben werden, dass den Inhaber berechtigt, kleine motorisierte Fahrzeuge bis sieben Meter Länge und max. 20 PS im Bereich der kroatischen Küstengewässer zu fahren. Für Yachten ist das Küstenpatent / Boat Skipper B erforderlich. Aber Achtung: Auf Deutschen Gewässern wird dieses Patent nicht anerkannt und auch Deutsche Versicherer erkennen das Patent im Schadensfalle als Befähigungsnachweis, ein Boot zu führen unter Umständen nicht an.
Weitere Infos rund um das Thema Bootsführerschein gibts hier: https://angelmagazin.de/bootsfuehrerschein/
Fragen zum Bootsführerschein in Kroatien beantwortet ein Sea-Help Video: