Neue Befahrensverordnung Wattenmeer veröffentlicht
Noch ist nicht ganz klar, inwiefern die zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen des Wassersports berücksichtigt wurden in der Novelle. Zudem muss noch geprüft werden, ob in den Anlagen die “richtigen” Gebiete und Routen im Watt aufgeführt sind. Die Durcharbeitung wird noch etwas dauern: Die koordinatenscharfe Auflistung der von der neuen Befahrensordnung betroffenen Gebiete ist 278 Seiten lang. Punktgenau sind in geografischer Länge und Breite Schutzgebiete und „Besondere Schutzgebiete“ aufgelistet.

Keine Korridorlösung
Was allerdings bereits feststeht: die Möglichkeit des Trockenfallens im Watt ist Vergangenheit. Das Bundesverkehrsministerium ist dem Kompromissvorschlag, Trockenfallen entlang von Fahrwassern – die so genannte Korridorlösung – nicht gefolgt. Damit ist das Trockenfallen ab sofort grundsätzlich verboten. Nur an ganz wenigen genau festgelegten Punkten – etwa im Osten Wangerooges – ist noch etwas möglich.
Ebenfalls pauschal verboten wurden Kitesurfen und Wingsurfen, Windsurfen indes bleibt erlaubt.
Einwände nicht gehört
Bei den betroffenen Vereinen herrscht teilweise blankes Entsetzen über die Regeln der neuen Befahrensordnung Wattenmeer. Intensiv hatten sie sich im Sommer 2021 eingearbeitet, als der Referentenentwurf veröffentlicht worden war. Schon damals galt es, über 260 Seiten durchzuarbeiten, um Einwände und Stellungnahmen zu formulieren.
Die Mühe war offensichtlich vergebens: Kaum ein Einwand wurde eingearbeitet. Insbesondere mit Blick auf die Verbote des Trockenfallens und des Wingsurfens erwägen mehrere Vereine und Verbände, den Klageweg zu beschreiten.
Warum neue Fassung?
Die alte Fassung der Befahrensregel Wattenmeer richtete sich nach der einfachen Formel: Drei Stunden vor und drei Stunden nach Hochwasser darf das Watt befahren werden – mit Ausnahme besonderer Schutzzonen.
Seit Jahren überplanen die Wattenmeer-Nationalparks der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Nordsee. Auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) wurde das Befahren der Nationalparks zuletzt 1995 geregelt.
Seitdem haben sich die Nationalparkgesetze geändert. Die Schutzziele wurden angepasst, die geschützten Gebiete deutlich erweitert. Ferner unterliegt das Wattenmeer inzwischen europäischen Naturschutzregelungen und ist als Natura 2000-Schutzgebiet ausgewiesen. Diese Regelungen sind in der geltenden Befahrensverordnung nicht berücksichtigt. Die Eintragungen von Nationalpark-Schutzzonen in den Seekarten sind ebenfalls nicht aktuell. Zudem werden Verkehrsräume anders genutzt, z. B. durch den Betrieb von Offshore-Windparks.
Die neue „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ soll „einerseits den aktualisierten Festsetzungen der Nationalparks gerecht werden und andererseits den veränderten Verkehrsinteressen zu genügen“.