Corona: Sportboot-Häfen ziehen gegen Schließung vor Gericht
Während die Nachbarn in Mecklenburg Vorpommern schon wieder in eigenen Gewässern schippern dürfen, bleiben Schleswig-Holsteins Skipper lt. Landesverordnung bis wenigstens zum 4. Mai erst einmal an Land.
Philipp Schaich von der gleichnamigen Bootswerft in Fehmarnsund hat mit Unterstützung des Deutschen Boots- und Schiffbauer-Verbandes (DBSV) das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig angerufen.
Nach einem Bericht der Lübecker Nachrichten hat sich auch die ancora-Marina aus Neustadt in Holstein dem angeschlossen, um sich gegen die Restriktionen im Rahmen der Corona Schutzmaßnahmen zu wehren, die de facto einer Aufnahme des Hafen-Betriebs entgegenstehen.
DBSV-Geschäftsführer Claus-Ehlert Meyer sagte gegenüber dem Online Portal SegelReporter, dass sein Verband die Prozesskosten zahle. Marina-Betreiber wie ancora gehören zu den Unterstützern. Um das Gericht nicht mit vielen Einzelklagen zu überschwemmen, habe man sich verständigt, sich auf die Initiative von Schaich zu stützen.
Hintergrund des jetzigen Verfahrens ist, dass das OVG Schleswig erst am Freitag den 24.April dem Antrag eines Outlet-Centers in Neumünster stattgegeben hat, und dessen behördlich angeordnete Schließung gekippt hatte, da es hier eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen sah, denen die Öffnung gestattet wurde.
Ziel des jetzigen Verfahrens sei es, das Verbot des Ein- und Auslaufens sowie die generelle Schließung der Sportboothäfen in Schleswig-Holstein unverzüglich zu Fall zu bringen, wird der Geschäftsführer der ancora Marina Oliver Seiter in dem LN-Bericht zitiert.
„Wir verfechten und verteidigen solidarisch sämtliche
Hygieneschutzregelungen – aber es ist nicht einzusehen, dass wir im Vergleich
zu den neuen Einkaufserlebnissen in Einzelhandelsgeschäften bis 800
Quadratmetern gänzlich durch das Betrachtungsraster fallen“, so Seiter
gegenüber den Lübecker Nachrichten und beklagt zudem, dass es nicht
vermittelbar sei, dass ein Kunde nicht mit seinem Boot aus einem Hafen aus- und
wieder einlaufen darf.
Neben den Auswirkungen des Lock-downs des Sportbootbetriebes
ist das Unternehmen, das nach eigenen Angaben mehr als 50 Mitarbeiter
beschäftigt, in mehrfacher Hinsicht durch die Restriktionen betroffen. Auf dem Gelände
befinden sich zudem Gastronomie-Betriebe und erst im letzten Jahr wurde ein nagelneuer
Ferien- und Hotelkomplex mit Spa-Bereich eröffnet. Alle diese Einrichtungen sind
seit Wochen geschlossen.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung eine Lockerung der Verbote und ab dem 4. Mai – also in gut einer Woche – angekündigt, sodass spätestens dann auch Sportbooteigner hoffentlich wieder in See stechen können. Details sind bis dato allerdings noch unbekannt.