Corona-Verordnungen: Zähes Ringen mit den Behörden für die Sportbootfahrer
Nach dem Gipfel der Bundes- und Landesregierungen im März war weiterhin vieles unklar, was die Motorbootfahrer/innen und die Vereine betraf. Zwar sollte es Lockerungen für Sportaktivitäten geben, jedoch stark abhängig vom lokalen Infektions-Geschehen. Wo Boote aufs Wasser durften, wo Vereinshäfen geöffnet werden konnten oder Jugendsport wieder möglich war – darüber gaben sich die Präsident/innen der Landesverbände mit dem Präsidium des DMYV in dieser Videokonferenz ein kurzes Update.
Darüber hinaus bot Klaus Weber den Landesverbänden Unterstützung durch das Hauptamt oder das Präsidium an, wenn es hierfür Bedarf gäbe.
In der Live-Umfrage unter den Teilnehmenden sowie der anschließenden offenen Diskussion kristallisierte sich eindeutig heraus, dass der bundesweite Flickenteppich der Corona-Verordnungen zu diesem Zeitpunkt auch auf das Vereinsleben und das Bootsfahren übertragbar blieb.
Dass sämtliche Landesverbände, wie der Deutsche Motoryachtverband, sich stark für transparente und einheitliche Konzepte während des weiter vorherrschenden Lockdowns einsetzen, war die optimistische Botschaft dieser Konferenz.
Ob das Bootfahren generell möglich ist, konnte außer von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im März noch von den restlichen Landesverbänden mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. Auch das Kranen und Slippen von Booten war, mit Ausnahme von Niedersachsen, in den übrigen Bundesländern erlaubt.
Doch bereits bei der Übernachtung auf Booten, dem Verrichten von Arbeitsdiensten in Vereinen oder der Öffnung von Clubhäfen, zeigte sich ein durchwachsenes Bild.
In der anschließenden Diskussion wurde auch deutlich, dass bei allen Bemühungen der Verbände bei den Landesregierungen, die unterschiedlichen Inzidenzen in den Landkreisen und Kommunen einheitliche Regelungen unmöglich machten. Dazu war die pandemische Lage selbst für die Behörden der Länder zu unübersichtlich.
Schließlich war sich der Verbandsrat einig, dass eine Abfrage der Vereine bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zielführend für eine lokale Öffnung des eigenen Vereinsgeländes sei. Um ein Hygienekonzept für den eigenen Verein vorzulegen, wurde im Anschluss an die Sitzung ein Abfragedokument zur Erstellung eines Hygienekonzeptes veröffentlicht.
Dieses kann den Vereinen als grobe Richtschnur dienen, um für ihr zuständiges Gesundheitsamt ein Hygienekonzept zur Öffnung des Vereinsbetriebs zu erstellen. Es steht auf der Webseite des DMYV zum Download bereit.