DMYV und DOSB unterstützen die Vereine

Im Voraus entrichtete Gebühren für Veranstaltungen, Wasserpacht für Vereine, Nutzungsentgelte für Anlagen und Schleusen und keine einheitlichen Regelungen in Bezug auf die geltenden Gesetze und Erlasse der einzelnen Bundesländer – Wassersportvereine und Bootsclubs geraten zunehmend auch finanziell zwischen die Mühlsteine der Corona-Krise. Jetzt machen sich die Dachverbände wie der DMYV und seine Partner im DOSB für die Bootsportler stark.

So berichtet der DMYV auf seiner Website, dass sich der
Verband als Mitglied des DOSB mit zwei Schreiben bei den zuständigen
Institutionen für die Belange der Wassersportler/innen stark gemacht.

„Im ersten Brief, gerichtet an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie an das BMVI, fordert der DOSB eine Unterstützung der Verbände und Vereine bezüglich der Kosten für abgesagte Sportveranstaltungen. Auch für abgesagte Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie werden „Gebühren, z.B. für Anmeldungen und Genehmigung auf Durchführung gemäß der Binnenschifffahrtskostenverordnung“ fällig…“ ist auf der DMYV Website zu lesen. Diese Gebühren sollen lt. des DOSB-Schreibens nun möglichst zurück erstattet werden.

Zudem wird um die Möglichkeiten der Rückerstattung oder Stundung der Wasserpacht gebeten. In einem zweiten Schreiben an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz bittet das Forum Wassersport lt. DMYV alle Bundesländer um eine umfassende  Information aller Wassersportler/innen zur aktuellen länderspezifischen Gesetzeslage.

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