Gesetzesänderung begünstigt Vereine und Ehrenamt
Verabschiedung des Jahressteuergesetzes
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 und der Ratifizierung durch die Länderkammer konnten wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden.
Anhebung der Übungsleiterpauschale
Damit wurden mit der Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 € zum 1. Januar 2021 längst überfällige Schritte zur höheren Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements erreicht.
Erhöhung der Freigrenze
Möglicherweise noch bedeutsamer ist die erfolgte Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 €. Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 € entfällt zudem die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen.
Größere Spielräume für Vereine
Dadurch haben Vereine die Möglichkeit, eine solidere Vermögenslage, z.B. für Krisenzeiten, zu schaffen. Des Weiteren wird ein flexiblerer Umgang mit Einnahmen ermöglicht, indem Spenden nun bis zu 300 € per Kontoauszug bestätigt werden können.