Sportbootführerschein reicht nicht mehr aus:

Neuer Führerschein für gewerbliche Kleinschifffahrt erforderlich

Ab dem 17. Januar 2022 müssen gewerblich, beruflich oder dienstlich geführte Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern mindestens mit einem Kleinschifferzeugnis geführt werden.

Dieses trifft nicht nur auf Sportbootschulen im praktischen Ausbildungsbetrieb zu, sondern beispielsweise auch auf Wasserbau- und Vermessungsbetriebe, Werften oder Bootshändler bei einer Vorführfahrt und auch Wassersport-Redakteure.

Reicht bei gewerblicher Nutzung ab dem 17.01.2023 nicht mehr aus: Der amtliche Sportbootführerschein

Nachdem die Führerscheingrenze für den Betrieb von Wasserfahrzeugen mit Elektromotor von 11,03 auf 7,5 kW herabgesetzt wurde, droht das nächste Ungemach auf deutschen Wasserstraßen, auf denen derzeit die MS “Regulierungswut” mit Volldampf unterwegs zu sein scheint. Denn immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht „zu Sport- oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus, darauf weist der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. in einer Pressemeldung hin.

Auch die Redakteure des MotorBoot Magazins benötigen in Zukunft das Kleinschifferzeugnis, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein Sportboot führen. (Foto: C. Schneider)

Für alle gewerblichen Bootsausbilder, Bootshändler, Werftmitarbeiter, Wassersport-Redakteure usw. die ihre gewerbliche Tätigkeit schon vor dem 17.01.2022 ausgeübt haben, und im Besitz eines Sportbootführerscheins sind, gibts glücklicherweise Entwarnung: Hier gilt eine Übergangsreglung zur Ausstellung ohne Prüfung bis zum 17. Januar 2024. Bis zu diesem Datum darf auch weiterhin gewerblich mit den Sportbootführerscheinen gefahren werden. Das Kleinschifferzeugnis kann auf Antrag binnen einer Ein-Jahres-Frist ausgestellt werden.

Antrag auf Ausstellung ohne Prüfung

Für den Antrag auf Ausstellung des Kleinschifferzeugnisses (es handelt sich hier nicht um eine Umschreibung, denn die Sportbootführerscheine darf der Bewerber behalten) ist ein Nachweis erforderlich, dass die gewerbliche Tätigkeit schon vor dem 17. Januar 2022 ausgeübt wurde. Hier reicht ein Gewerbeschein oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Sofern das 60. Lebensjahr vollendet wurde, ist dem Antrag ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis nach der Anlage 5 der Binnenschiffspersonalverordnung beizulegen. Das gerade erst umbenannte ärztliche Attest aus der Sportbootführerscheinverordnung wird hier nicht anerkannt. Arbeitgebern wird empfohlen, sich bezüglich der Kostenübernahme an den arbeitsmedizinischen Dienst zu wenden.

Für Sportboote unter 20 Meter Länge braucht es für die gewerbliche Nutzung in Zukunft einen extra Führerschein (Foto: C. Schneider)

Immerhin: Eine gewerbliche Ausbildung auf wind- oder muskelbetriebenen Fahrzeugen oder Booten mit einer Motorleistung von weniger als 11.03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7.5 kW bei Elektromotoren ist von dieser Reglung ausgenommen. Somit wird beispielsweise für das leicht motorisierte Trainerboot (mit einer Leistung unter 11,03 kW bzw. 7.5 kW) oder die SUP-Ausbildung kein Kleinschifferzeugnis benötigt. Wie lange noch, ist hier die Frage.

Prüfung zum Kleinschifferzeugnis

Ab dem 18. Januar 2024 oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erst nach dem 17.01.2022 aufgenommen wurde, muss eine theoretische Prüfung für das Kleinschifferzeugnis abgelegt werden.

“Eine überstürzte Prüfung sollte allerdings vermieden werden”, so Katja Kleine Jäger, Geschäftsführerin des Verbandes Deutscher Sportbootschulen. Sie mahnt hierbei zur Besonnenheit und rät dazu, die nächste Verordnungsänderung, die im April 2023 zu erwarten ist, abzuwarten. Sie hat innerhalb des Verbandes die Arbeitsgruppe Kleinschifferzeugnis ins Leben gerufen, die im engen Austausch mit den Behörden steht und die Interessen der Sportbootschulen vertritt.

Der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. steht auf der Messe boot in Düsseldorf vom 21. – 29.01.2023 in der Halle 15 Stand C 21 für Fragen zum Kleinschifferzeugnis zur Verfügung.

Weitere Infos auch auf der Website der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

www.sportbootschulen.de