15 PS- und 20 Meter-Regelung auch für den Rhein
Wie der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) in seinen VerbandsNachrichten für das MotorBoot Magazin Ausgabe 04/2023 bekannt gibt, wurde die Grundlage dafür von der die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt im November 2022 geschaffen und vom Bundesverkehrsministerium in nationales Recht umgesetzt.
Praktisch bedeutet das für alle Freizeit-Skipper: Die Freigrenze für das Fahren mit Sportbooten mit Verbrennungsantrieb wird jetzt auch für den Rhein von bisher 3,68 kW/ 5 PS auf 11,03 kW / 15 PS angehoben. Für Boote mit Elektroantrieb gilt auch hier die neue 7,5 kW /10,2 PS Grenze.
Zudem dürfen Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen zukünftig Boote und Yachten mit weniger als 20 Metern Länge statt bisher weniger als 15 Metern auf dem Rhein führen.
Die neuen Regelungen treten pünktlich zum Beginn der Wassersport-Saison 2023 am 1. April in Kraft.