Boot im Ausland – Gericht kippt Quarantänepflicht für Rückreisende

Gute Nachricht für Bootsbesitzer, deren Boot im Ausland liegt: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Quarantänepflicht ausgesetzt, die pauschal für Rückreisende aus dem Ausland gilt.

Laut übereinstimmender Medienberichten teilte die Behörde dies am Montagabend mit. Laut einem Bericht von der Welt setzte das OVG mit dem Beschluss den Paragrafen 5 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zum Infektionsschutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai einstweilig außer Vollzug.

Danach müssen auch Deutsche, die aus dem Ausland einreisen 14 Tage in eine häusliche Quarantäne. Geklagt hatte der Eigentümer eines Ferienhauses in Schweden.

Nach Auffassung des Gerichts ist der Aufenthalt im Ausland kein ausreichender Grund für den Verdacht, der Betreffende könnte sich infiziert haben. Laut Justizbehörde kann der Beschluss vom 11. Mai nicht angefochten werden.