Segeln und Motorboot fahren bleibt eingeschränkt

Corona-Krise: Zwangspause für Freizeit-Skipper?

Das Boot im Wasser, die Tanks sind voll bzw. die Segel angeschlagen, das Wetter ist bestens und die Crew hat Zeit, da in Kurzarbeit. Isolierter von anderen Menschen als auf dem eigenen Boot kann man sich kaum aufhalten und trotzdem soll es nicht gestattet sein, sonnige Corona-Krisenzeiten für einen kleinen Törn zu nutzen? Oder doch?

Ausgangssperre = Bootssportsperre

In Bundesländern, in denen eine generelle Ausgangsbeschränkung herrscht, ist die Lage klar. Zuhause bleiben ist angesagt, und die Umstände, unter denen es erlaubt ist, das eigene Heim zu verlassen, sind geregelt. Eine Fahrt zum Vereinshafen oder zur Marina oder eine kleine Bootspartie gehören definitiv nicht dazu. Der Hintergrund ist, dass es generell vermieden werden soll, dass es zu Kontakten kommt, die auch zufällig sein können.

Update 20.04.2020

Einzelne Bundesländer bereiten nach dem Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung am 15. April Zug um Zug erste Lockerungen vor, oder setzen sie bereits um.

Anderes Bundesland – andere Regeln

In anderen Bundesländern ist die Lage auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz so klar, letztlich läuft es aber i.d.R. auf dasselbe hinaus. Waren vor ein paar Tagen zahlreiche Häfen besonders im Süden des Landes noch zugänglich, sind jetzt Sport- und Freizeiteinrichtungen – und dazu gehören auch Sportboothäfen – überwiegend gesperrt bzw. per Erlass geschlossen. Damit ist die Möglichkeit, das eigene Boot zu nutzen, für viele Skipper schon deshalb praktisch ausgeschlossen.

Für die Nord- und Ostsee hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis auf weiteres in Schleswig- Holstein geschlossen sind. Darauf weisen die Bekanntmachungen für Seefahrer hin. Das bezieht sich auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste. Danach sind Übernachtungen in Sportboothäfen verboten, Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig, sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser geschlossen und nicht verfügbar. Zudem ist das Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig. Ab dem 4. Mai soll es hier aber eine Aufhebung der ersten Beschränkungen geben, um den Wassersport wieder unter Auflagen zu ermöglichen.

Winterlagerarbeiten sind – zwar nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung ,aber immerhin – in den Häfen an Nord- und Ostsee in Schleswig-Holstein zulässig, allerdings nur außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen. Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen hingegen sind unzulässig.

Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.

In der Binnenschifffahrt sind neben den Sperrungen der meisten Sportboothäfen auch zahlreiche Schleusen gesperrt bzw. nur eingeschränkt in Betrieb. Detaillierte Infos dazu finden Skipper in den Nachrichten für die Binnenschifffahrt.

In zahlreichen Bundesländern wurden die Regeln allerdings Ende April gelockert, für die Wassersportler präzisiert oder aber Lockerungen in Aussicht gestellt.

Viele Skipper fragen sich: Darf ich im Moment überhaupt mit dem Boot aufs Wasser?

Hohe Strafen bei Verstößen

Wer aus einem geschlossenen Sportboothafen doch ausläuft, sprich dessen Einrichtungen betritt und nutzt, dem drohen bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei empfindliche Geldbußen. Da ein Sportboot im Moment eher eine Einzelerscheinung auf dem Wasser sein dürfte, ist die Chance entsprechend hoch, bei einer Sichtung durch die WaSchPo kontrolliert zu werden.

Bund, Land, Kreis

Die Eigner, deren Boote in einem kommerziellen Hafen liegen, oder aber die gar den Luxus eines privaten Liegeplatzes z.B. an einem Seegrundstück haben, könnten danach u.U. das Boot sogar noch nutzen.

Doch auch hier lauern Untiefen in Bezug auf die Regeln, denn die behördlichen Regulierungs-Fahrwasser sind nicht einheitlich ausgetonnt. Es gelten bundesweit die Regeln, die die Bundesregierung mit den Regierungen der Bundesländer verabredet hat, als Mindeststandard. So wie es aber auf Länderebene z.T. Verschärfungen dieser Regeln gibt, haben auch die Kreise die Möglichkeit, eigene Vorschriften zur Situation zu erlassen.

Daher sollten alle, die mit dem Gedanken spielen, doch eine kleine Ausfahrt zu unternehmen, sich vorher genau über die geltenden Regeln des jeweiligen Bundeslandes, und über die des betreffenden Landkreises informieren. Bei einem Verstoß drohen saftige Bußgelder.

Solidarität und Verantwortung

Doch nicht nur die Sorge vor einer Geldstrafe sollte die Bootseigner und Crews zum Nachdenken bewegen. Jeder sollte sich klar machen, dass diese Erlasse und Regeln nicht aufgestellt wurden, um Wassersportlern den Spaß zu vermiesen.

Nur wenn wir uns alle an diese Regeln halten und Solidarität üben, haben wir die Chance, in absehbarer Zeit wieder in Gemeinschaft unbeschwerte Stunden an Bord und auf dem Wasser zu verleben.