Neue Führerscheinpflicht für Boote mit E-Motor über 7,5 kW Leistung
Elektromotoren haben einen höheren Wirkungsgrad als ihre Pendants mit Verbrennungsmotor. Darauf weisen auch die Hersteller von E-Motoren gerne hin. Nun hat auch der Gesetzgeber auf diesen Umstand reagiert, und die Leistungsgrenze für E-Motoren, die führerscheinfrei gefahren werden dürfen, abgesenkt. Dies geht aus einer Verordnung zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung und der Binnenschiffspersonalverordnung vom 1. Dezember 2022 hervor, die am 8. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Neue Leistungsgrenze ab Januar 2023
Danach besteht ab dem 01.01.2023 die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektromotor bereits ab einer Leistung von über 7,5 kw (10,20 PS) in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011. Die herangezogene Betriebsart ist in der Regel auf den Motoren angebracht.
Für Sportboote mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der Führerscheinfreiheit bis 11,03 kw (15 PS).
Der technische Hintergrund
Ein 11,03 kW-Sportboot, das mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, ist nicht mit einem 11,03 kW-Sportboot vergleichbar, das mit einem Elektromotor angetrieben wird. So sieht es zumindest der Gesetzgeber. Ausschlaggebend für die Ermittlung und Einstufung der Leistung war bisher immer die Leistung an der Propellerwelle. Die steht aber nicht im Einklang mit der möglichen Vortriebsleistung, was mit dem Drehmomentverlauf und dem daraus resultierenden Propellerdesign zusammenhängt.


Verbrennungsmotoren haben eine eher steile Drehmomentkurve. Während im unteren Drehzahlbereich noch ein relativ geringes Drehmoment anliegt, steigt dies mit zunehmender Drehzahl bis zum Optimum steil an und sinkt dann wieder ab. Der Propeller muss jedoch im gesamten Drehzahlband eine gute Leistung erbringen. Daher ist es hier nicht zu vermeiden, dass das Propellerdesign hier einen gewissen Kompromiss darstellt. Es muss einem breiteren Drehmomentverlauf gerecht werden, und daher z.T. Verluste beim Wirkungsgrad in Kauf nehmen. Daher wird es zwangsläufig im Bereich des höchsten Drehmoments nicht optimal wirken und kann dort nicht die volle, theoretisch mögliche, Vortriebsleistung erbringen.
E-Motoren hingegen haben eine eher flache Drehmoment-Kurve. Hier liegt das volle Drehmoment früh an und ist über den gesamten Drehzahlbereich im Verhältnis zum Verbrenner deutlich gleichmäßiger. Hier kann der Propeller insgesamt effizienter designt werden und besser wirken, was die Vortriebsleistung im Vergleich erhöht.
Besitzer von Sportbooten mit E-Motoren mit mehr als 7,5 kW, die z.T. seit Jahren im Besitz des Motors sind aber bisher nicht im Besitz eines Führerscheins sind, sind jetzt die Angemeierten. Sie müssen ab dem nächsten Jahr in Sachen Leistung abrüsten, die Schulbank drücken – oder auf einen 15 PS-Verbrenner umsteigen. Klimawandel einmal andersrum.