Saison in Holland kann auch für Deutsche starten
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus dem EU-Ausland kassiert hatte, zog Nordrhein-Westfalen heute nach. Auch bundesweit soll die umstrittene Regelung jetzt aufgehoben werden.
Gerade für Eigner, deren Boote in Holland liegen, war die Verordnung
ein Dorn im Auge. Bisher galt, wer länger als 48 Stunden im EU-Ausland
weilte, musste sich bei seiner Rückreise unmittelbar in seine Unterkunft
begeben, das zuständige Gesundheitsamt informieren und sich 14 Tage
lang isolieren. In Nordrhein-Westfalen galt immerhin zuletzt eine Frist
von 72 Stunden für Auslandsaufenthalte. Seit Mitternacht gilt diese
nicht mehr. Die restlichen Bundesländer sollen nach Empfehlung des
Innenministers Horst Seehofer (CSU) ebenfalls nachziehen. Er schlug vor,
die Regelung nur noch bei Einreisen aus Drittstaaten anzuwenden.
Es gilt allerdings noch immer die allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Auch an der Grenze zu Holland bitten Hinweisschilder weiterhin darum, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.
Himmelfahrt vor der Tür
Doch das Ende der Quarantäne-Verordnung kommt genau richtig. Das Himmelfahrtswochenende möchten viele für die ersten kleinen Touren im Nachbarland nutzen. Gerade in den Niederlanden ein wichtiger Termin. So wundert es auch nicht, dass viele Häfen in den Niederlanden jetzt wieder für Gäste öffnen. So haben beispielsweise die Häfen auf den Wattenmeerinseln seit heute wieder offen. Eigentlich sollten sie auch bis zum 1. Juni 2020 geschlossen bleiben.
Die Öffnung erfolgt allerdings unter strengen Auflagen. So müssen
sich Gäste mindestens einen Tag vorher anmelden, denn die Kapazitäten
werden nur zu weniger als der Hälfte genutzt. Die vorherige Anmeldung
gilt übrigens offiziell nicht als Reservierung. Auch das Liegen im
Päckchen ist weiterhin untersagt. Die sanitären Einrichtungen bleiben
ebenfalls weiter landesweit geschlossen.
Daher dürfen nur Boote als Gastlieger übernachten, die entsprechende
Versorgungseinrichtungen an Bord haben. Einige Häfen befinden sich im
Austausch mit der Gemeinde, um eine Lockerung dieser Regelung zu
ermöglichen. Beispielsweise durch mobile Dusch- und Toilettencontainer,
die den Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten sollen.