Mecklenburg-Vorpommern schließt Landesgrenzen für Bootseigner

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern geht in den harten Lockdown und hat durch Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 16.04.2021 Zweitwohnungsbesitzern, Dauercampern und auch Bootseignern aus anderen Bundesländern die Einreise verboten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 24. April.

Die betroffenen Personen müssen bis zum 24.04.2021 aus Mecklenburg-Vorpommern ausreisen, wenn sie sich schon im Land befinden. Auch die Übernachtung an Bord des eigenen Bootes ist für Bootsbesitzer aus Mecklenburg-Vorpommern selbst nicht mehr erlaubt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 11.05.2021. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, dass im Zuge der aktuellen Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen ein Einreiseverbot verhängt hat. Ursache sind die anhaltend hohen Inzidenzwerte in Mecklenburg-Vorpommern, die flächendeckend über 100 liegen. Lediglich in Rostock liegt die Inzidenz mit einem Wert von knapp 82 leicht darunter (Stand 22.04.2021)